Schulung: Grundkenntnisse Asbest nach TRGS 519 Anlage 10


Seit der Aktualisierung der Gefahrstoffverordnung Ende 2024 gilt: Alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Asbest ausführen oder dabei tätig sind, müssen über grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Asbest verfügen. Grundlage hierfür ist die TRGS 519, insbesondere Anlage 10.

Wir bieten die entsprechende Schulung „Grundkenntnisse Asbest“ an. Diese vermittelt die erforderlichen theoretischen und praktischen Inhalte, um Tätigkeiten sicher und rechtskonform durchführen zu können.

Inhalte der Schulung:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Anforderungen
  • Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung
  • Verhalten auf der Baustelle
  • Praktische Übungen zum sicheren Umgang

Die Schulung richtet sich an alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen können.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der geforderten Grundkenntnisse.

Hinweis zur Übergangsfrist:
Die gesetzliche Übergangsfrist für den Erwerb der Grundkenntnisse endet am 05.12.2027. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Beschäftigten entsprechend geschult sein. Wir empfehlen eine frühzeitige Teilnahme, um Engpässe und organisatorische Probleme zu vermeiden.

 

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